Wärmepumpe Kosten & Förderung 2026: Was zahlen Sie wirklich?
Eine Wärmepumpe ist eine Investition – aber mit staatlicher Förderung bis zu 70 % der förderfähigen Kosten eine, die sich deutlich schneller rechnet als die reinen Gerätpreise vermuten lassen. Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine ehrliche Kostenübersicht, erklärt alle Förderkomponenten mit konkreten Rechenbeispielen und führt Sie Schritt für Schritt durch den BAFA-Antragsprozess.
|
⚠ Wichtiger Hinweis Stand März 2026: Die BEG-Konditionen können sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor dem Antrag immer die aktuellen Sätze auf bafa.de. Grundstruktur: Basisförderung 30 % + Boni gilt derzeit weiterhin. |
Was kostet eine Wärmepumpe 2026?
Die Gesamtkosten setzen sich aus vier Positionen zusammen: Gerät, Installation, Pufferspeicher/Hydraulik und ggf. Energieberater. Hier realistische Spannen für ein typisches Einfamilienhaus:
|
Kostenposition |
Günstig |
Mittel |
Gehoben |
Hinweis |
|
Wärmepumpengerät (8–12 kW) |
7.000 € |
11.000 € |
16.000 € |
Je nach Marke und Leistung |
|
Installation & Inbetriebnahme |
2.500 € |
4.000 € |
6.000 € |
SHK-Fachbetrieb, inkl. Hydraulik |
|
Pufferspeicher + Zubehör |
800 € |
1.500 € |
3.000 € |
200–500 L je nach Heizlast |
|
Hydraulischer Abgleich |
500 € |
800 € |
1.500 € |
Pflicht für BEG-Förderung |
|
BEG-Energieeffizienz-Experte |
400 € |
600 € |
1.000 € |
Pflicht – iSFP erhöht Förderquote |
|
Gesamtkosten ca. |
11.200 € |
17.900 € |
27.500 € |
Vor Förderung |
|
Nach 35 % Förderung (Basis+R290) |
7.280 € |
11.635 € |
17.875 € |
Basis + Effizienzbonus R290 |
|
Nach 55 % Förderung (+ Geschw.) |
5.040 € |
8.055 € |
12.375 € |
Inkl. Klimageschwindigkeitsbonus |
Die BEG-Förderkomponenten im Detail
30 % Basisförderung – für alle Wärmepumpen
Die Grundförderung gilt für alle Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen (JAZ ≥ 3,5, fachgerechte Installation, hydraulischer Abgleich). Diese 30 % sind sicher – unabhängig von Einkommensverhältnissen oder Art der Altanlage.
+5 % Effizienzbonus – für R290-Kältemittel
Wärmepumpen mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan, GWP = 3) erhalten einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %. Aktuelle Modelle mit R290: Vaillant aroTHERM plus/Split/perform, Samsung Mono HT Quiet. Das macht in der Praxis 35 % Basisförderung statt 30 %.
+20 % Klimageschwindigkeitsbonus
Wer eine funktionstüchtige fossil betriebene Heizung (Gas, Öl, Nachtspeicher) durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält den Klimageschwindigkeitsbonus. Voraussetzungen: Die alte Heizung muss mindestens 20 Jahre alt sein ODER es handelt sich um einen Heizungstausch in einem selbstgenutzten Wohngebäude. Insgesamt also 50–55 % mit Basisförderung.
+30 % Einkommensbonus
Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € erhalten zusätzlich 30 % Einkommensbonus – und damit bis zu 70 % Gesamtförderung (Basis + Effizienz + Geschwindigkeit + Einkommen).
|
Kombination |
Förderquote |
Bei 20.000 € Kosten |
Maximaler Zuschuss |
|
Nur Basisförderung |
30 % |
6.000 € |
9.000 € |
|
Basis + R290 |
35 % |
7.000 € |
10.500 € |
|
Basis + R290 + Geschw. |
55 % |
11.000 € |
16.500 € |
|
Alle Boni kombiniert |
70 % |
14.000 € |
21.000 € |
Schritt für Schritt: BAFA-Antrag stellen
1. BEG-Energieeffizienz-Experten beauftragen: Liste auf beg.bafa.de. Experte prüft Eignung, erstellt iSFP (erhöht Förderquote auf 20% Basis) und bestätigt später die Maßnahme.
2. Antrag online beim BAFA stellen: Vor Auftragserteilung an Fachbetrieb – auf bafa.de. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail als Nachweis.
3. Fachbetrieb beauftragen: Erst nach BAFA-Bestätigung. F-Gase-zertifizierter SHK-Betrieb für Installation und hydraulischen Abgleich.
4. Wärmepumpe installieren lassen: Fachbetrieb installiert, stellt Fachunternehmerbestätigung aus.
5. Verwendungsnachweis einreichen: Rechnung + Fachunternehmerbestätigung + Bestätigung des Energieeffizienz-Experten an BAFA. Vollständig = digital über das BAFA-Portal.
6. Auszahlung: Typisch 4–8 Wochen nach vollständiger Einreichung – direkt auf Ihr Konto.
|
€ Förderung Wichtig: Antrag IMMER vor Auftragserteilung stellen. Nicht vor Beauftragung = keine Förderung. iSFP (Sanierungsfahrplan) erhöht die Basisförderung von 15 % auf 20 % – oft wirtschaftlich sinnvoll. Maximale förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit. Steuerabzug nach § 35c EStG und BEG schließen sich gegenseitig aus – vorher entscheiden. |
Betriebskosten: Was kostet das Heizen mit der Wärmepumpe?
|
Szenario |
Heizlast |
JAZ |
Strom/Jahr |
Kosten/Jahr (0,25 €/kWh WP-Tarif) |
|
Neubau EFH, 150 m², FBH |
6 kW |
4,2 |
ca. 8.500 kWh |
ca. 2.125 € |
|
Altbau EFH, 150 m², saniert |
10 kW |
3,5 |
ca. 17.000 kWh |
ca. 4.250 € |
|
Altbau EFH, 150 m², unsaniert |
14 kW |
2,8 |
ca. 30.000 kWh |
ca. 7.500 € |
|
Neubau EFH mit PV (50% Eigenverbrauch) |
6 kW |
4,2 |
ca. 4.250 kWh |
ca. 1.060 € eff. |
Zum Vergleich: Gasheizung bei 14 kW Heizlast und 80 % Wirkungsgrad kostet ca. 5.000–6.000 € pro Jahr (bei 12 ct/kWh Gas + CO₂-Abgabe). Die Wärmepumpe ist im Altbau also bereits ohne Sanierung konkurrenzfähig – und wird mit steigendem CO₂-Preis immer attraktiver.