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Wohnraumlüftung Förderung 2026: BEG, KfW und BAFA – was wird bezuschusst?

Der Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird vom Staat gefördert – und das teils erheblich. Wer plant, eine Lüftungsanlage zu installieren, sollte die Fördermöglichkeiten unbedingt vor Beauftragung prüfen. Denn: Förderanträge müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – nachträglich ist keine Förderung möglich.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme, Voraussetzungen und den Antragsprozess – Stand März 2026. Da sich Förderkonditionen regelmäßig ändern, empfehlen wir vor dem Antrag eine kurze Prüfung auf den offiziellen Seiten von BAFA und KfW.

⚠ Wichtiger Hinweis 

Wichtig: Förderanträge immer VOR Auftragserteilung und Baubeginn stellen. Rückwirkende Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Angaben in diesem Ratgeber entsprechen dem Stand März 2026. Förderkonditionen können sich kurzfristig ändern – aktuelle Informationen: bafa.de und kfw.de.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – die wichtigste Förderquelle

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden in Deutschland. Sie umfasst drei Förderwege, von denen für Wohnraumlüftung vor allem zwei relevant sind:

BEG EM – Einzelmaßnahmen (für Lüftungsanlagen)

Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als eigenständige Maßnahme gefördert. Voraussetzungen:

       Das Gebäude muss sich im Bestand befinden (mind. 5 Jahre alt)

       Die Anlage muss von einem zugelassenen Fachbetrieb installiert werden

       Die Anlage muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen (Wärmerückgewinnungsgrad, spez. elektrische Leistung)

       Ein Energieeffizienz-Experte (BEG-Liste) muss die Maßnahme als fachkundige Person bestätigen

       Der Antrag muss vor Auftragsvergabe beim BAFA gestellt werden

 

Förderweg

Förderart

Förderhöhe

Antragsweg

BEG EM Grundförderung

Zuschuss

15 % der förderfähigen Kosten

BAFA online

BEG EM + Sanierungsfahrplan (iSFP)

Zuschuss

20 % (5 % Bonus)

BAFA online

BEG EM Kredit (KfW 261 Einzelmaßnahme)

Zinsgünstiger Kredit

Zinsgünstiger Kredit bis 60.000 €

KfW Bank

Förderfähige Kosten (max.)

30.000 € pro WE und Maßnahme

 

Kombination mit Wärmepumpe: Synergie-Bonus nutzen

Besonders attraktiv ist die Kombination von Wohnraumlüftung mit einer neuen Wärmepumpe oder einem anderen förderfähigen Heizsystem. Wenn beide Maßnahmen gemeinsam im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden, erhöht sich die Förderquote auf 20 % – und für die Wärmepumpe selbst können weitaus höhere Fördersätze greifen.

Wärmepumpen im TGA-Shop – Viessmann, Wolf, Vaillant, Buderus

Welche Geräte sind förderfähig?

Nicht jede Lüftungsanlage ist automatisch förderfähig. Die BEG stellt technische Mindestanforderungen, die im Merkblatt der BAFA beschrieben sind. Für Wohnraumlüftungsanlagen gelten aktuell diese Kernanforderungen:

Technisches Kriterium

Mindestanforderung BEG EM

Wärmerückgewinnungsgrad (η WRG)

≥ 75 % (nach DIN EN 13141-7)

Spezifische elektrische Leistungsaufnahme (SEL)

≤ 0,45 Wh/m³

Systemtyp

Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung

Dezentrale Geräte

Förderfähig bei Paarweisem Betrieb (Zu- und Abluft)

 

Die Geräte von Wolf (CWL-Reihe), Viessmann (Vitovent 300-W) und Vaillant (recoVAIR) erfüllen diese Anforderungen. Für dezentrale Einzelraumgeräte ist zu beachten: Im paarweisen Betrieb (ein Gerät Zuluft, ein Gerät Abluft, synchronisiert) gelten sie als Anlage und sind förderfähig – einfache Abluftventilatoren sind es nicht.

Schritt für Schritt: So stellen Sie den Förderantrag

1.    Energieeffizienz-Experten beauftragen: Suche auf der BEG-Expertenliste (beg.bafa.de). Der Experte prüft Ihr Gebäude und bestätigt die geplante Maßnahme.

2.    Antrag beim BAFA stellen: Online-Antrag auf bafa.de – vor Auftragserteilung. Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie dem Fachbetrieb vorlegen.

3.    Fachbetrieb beauftragen: Erst nach Erhalt der Förderbestätigung – SHK-Fachbetrieb für Einbau und Einmessen der Anlage.

4.    Anlage einbauen lassen: Fachbetrieb installiert, protokolliert Einbau und Luftmengenabgleich.

5.    Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss: Rechnung, Fachunternehmerbestätigung und Bestätigung des Energieeffizienz-Experten an BAFA übermitteln.

6.    Auszahlung: Zuschuss wird auf Ihr Konto ausgezahlt – in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen nach Einreichung.


Regionale und weitere Förderprogramme

Neben der BEG gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die parallel genutzt werden können:

Programm

Anbieter

Hinweis

KfW-Programm 261 (Einzelmaßnahme)

KfW Bank

Zinsgünstiger Kredit, alternativ oder zusätzlich zu BEG-Zuschuss

Regionale Förderprogramme

Bundesländer / Kommunen

Vary stark – bei Ihrer Gemeindeverwaltung anfragen

Steuerliche Absetzbarkeit (§ 35c EStG)

Finanzamt

20 % der Kosten über 3 Jahre absetzbar – alternativ zur BEG, nicht kombinierbar

 Wichtig: Die BEG-Förderung und die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG schließen sich gegenseitig aus. Wählen Sie vor dem Antrag bewusst einen der beiden Wege.

Checkliste Förderung Wohnraumlüftung 2026:

☑ Antrag IMMER vor Auftragserteilung stellen

☑ BEG-Energieeffizienz-Experten einschalten (Pflicht)

☑ Anlage muss Wärmerückgewinnung ≥ 75 % haben

☑ Fachbetrieb für Einbau beauftragen

☑ Förderantrag: bafa.de (Zuschuss) oder kfw.de (Kredit)

☑ Steuerliche Alternative prüfen: § 35c EStG (nicht kombinierbar mit BEG)

☑ Kombination mit Wärmepumpe prüfen – erhöhte Förderquoten möglich

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