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Wärmepumpe warten: Was Sie selbst tun können – und was der Fachbetrieb muss

Eine Wärmepumpe ist im Vergleich zu einer Gasheizung sehr wartungsarm – kein Kaminkehrer, kein jährlicher Brenner-Service. Dennoch gibt es einige Wartungsaufgaben, die regelmäßig erledigt werden sollten, damit die Anlage effizient und langlebig bleibt. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie selbst tun können, was gesetzlich vorgeschrieben ist – und was in die Hände des Fachbetriebs gehört.

 

Wartungsübersicht auf einen Blick:

• Luftfilter (Inneneinheit): alle 3–6 Monate reinigen – Eigenleistung

• Außengerät: einmal jährlich reinigen – Eigenleistung

• Kondensatwanne: einmal pro Saison prüfen – Eigenleistung

• Kältemittel-Dichtheitsprüfung: gesetzlich vorgeschrieben, Fachbetrieb (F-Gase)

• Kältemitteldruck prüfen: alle 2–3 Jahre, Fachbetrieb

• Heizwasser-Qualität: alle 2–3 Jahre prüfen, Fachbetrieb

 

Was Sie selbst erledigen können

Außengerät reinigen (einmal jährlich)

Das Außengerät der Wärmepumpe (besonders bei Luft-Wasser-WP) saugt große Mengen Außenluft an – dabei setzen sich Staub, Blätter, Insekten und Pollen in den Lamellen fest. Einmal jährlich, am besten vor der Heizsaison im September:

1.    Gerät ausschalten und vom Strom trennen

2.    Grobverschmutzung (Laub, Insekten) mit weicher Bürste entfernen

3.    Lamellen vorsichtig mit Wasser abspülen (von innen nach außen, kein Hochdruckreiniger)

4.    Mindestabstände zu Hindernissen prüfen (mind. 50 cm seitlich, 150 cm Abluftseite)

5.    Visuell auf Beschädigungen, Korrosion, lose Schrauben prüfen

6.    Gerät einschalten und Probebetrieb durchführen

 

Luftfilter reinigen (alle 3–6 Monate)

Split-Wärmepumpen mit Inneneinheit haben Luftfilter, die regelmäßig gereinigt werden müssen. Ähnlich wie bei Klimaanlagen: Filter herausnehmen, mit lauwarmem Wasser abspülen, trocknen lassen, wieder einsetzen.

Kondensatwanne und Abfluss prüfen (einmal pro Saison)

Im Heizbetrieb kondensiert Feuchtigkeit am Außengerät und wird über eine Kondensatwanne abgeleitet. Prüfen Sie, ob der Ablauf frei ist und kein Wasser staut – besonders im Winter kann der Kondensatablauf einfrieren.

Was gesetzlich vorgeschrieben ist – F-Gase-Pflichten

Wärmepumpen enthalten Kältemittel (R32, R290, R410A), die unter die EU-F-Gase-Verordnung fallen. Folgende Pflichten gelten:

Pflicht

Intervall

Wer?

Grundlage

Dichtheitsprüfung

Jährlich (bei ≥ 3 kg Füllmenge)

F-Gase-Fachbetrieb

EU VO 517/2014

Dichtheitsprüfung

Alle 2 Jahre (bei ≥ 30 kg)

F-Gase-Fachbetrieb

EU VO 517/2014

Prüfung Leckage-Erkennungssystem

Jährlich (bei ≥ 300 kg)

F-Gase-Fachbetrieb

EU VO 517/2014

Führen eines Anlagenbuchs

Kontinuierlich

Betreiber

EU VO 517/2014

 

⚠ Wichtiger Hinweis

Verstöße gegen die F-Gase-Pflichten können mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet werden. Beauftragen Sie für alle Arbeiten am Kältemittelkreislauf ausschließlich F-Gase-zertifizierte Fachbetriebe.

 

Vollständige Wartungstabelle

Wartungsaufgabe

Intervall

Wer?

Kosten (ca.)

Außengerät reinigen

1× jährlich

Eigenleistung

0 €

Luftfilter reinigen/tauschen

Alle 3–6 Monate

Eigenleistung

0–30 €

Kondensatwanne prüfen

1× pro Saison

Eigenleistung

0 €

Kältemittel-Dichtheitsprüfung

Jährlich (≥ 3 kg)

F-Gase-Fachbetrieb

80–150 €

Kältemitteldruck messen

Alle 2–3 Jahre

F-Gase-Fachbetrieb

100–200 €

Heizwasser-Qualität prüfen

Alle 2–3 Jahre

SHK-Fachbetrieb

80–150 €

Hydraulik und Ventile prüfen

Alle 2–3 Jahre

SHK-Fachbetrieb

150–300 €

Regelung und Steuerung prüfen

Alle 3–5 Jahre

SHK-Fachbetrieb

100–200 €

Vollständiger Jahresservice

Jährlich (empfohlen)

SHK-Fachbetrieb

150–350 €

 

Wartungsvertrag – lohnt er sich?

Viele Hersteller (Buderus, Vaillant, Viessmann) bieten Wartungsverträge für ihre Wärmepumpen an. Ein Wartungsvertrag umfasst typischerweise den jährlichen Full-Service, Notfallhotline und priorisierten Techniker-Einsatz bei Störungen. Kosten: 150–400 € pro Jahr. Für ältere Anlagen oder Gebäudebesitzer, die keine Eigenleistung erbringen möchten, ist ein Wartungsvertrag empfehlenswert. Bei neuen Anlagen genügen zunächst die gesetzlichen F-Gase-Prüfungen plus eigene Reinigung.


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Häufige Fragen – Wärmepumpe Wartung & Betrieb

Wie oft muss eine Wärmepumpe gewartet werden?+

Gesetzliche Pflicht (F-Gase): Dichtheitsprüfung jährlich bei Füllmenge ≥ 3 kg Kältemittel durch F-Gase-Fachbetrieb. Empfohlener Jahresservice (Fachbetrieb): einmal jährlich, 150–350 €. Eigenleistung: Außengerät einmal jährlich reinigen, Luftfilter alle 3–6 Monate. Ein gut gewartete WP läuft 20–25 Jahre zuverlässig.

Kann ich meine Wärmepumpe selbst reinigen?+

Ja – das Außengerät können Sie selbst reinigen: Strom trennen, Grobverschmutzung mit Bürste entfernen, Lamellen mit Wasser abspülen (kein Hochdruckreiniger), Mindestabstände prüfen. Luftfilter (bei Split-WP) selbst herausnehmen, mit lauwarmem Wasser abspülen, trocknen, einsetzen. Kältemittelkreislauf und Dichtheitsprüfung: ausschließlich Fachbetrieb.

Was sind die gesetzlichen F-Gase-Pflichten für WP-Betreiber?+

Bei Füllmenge ≥ 3 kg: jährliche Dichtheitsprüfung durch F-Gase-zertifizierten Betrieb (EU VO 517/2014). Bei ≥ 30 kg: alle 6 Monate. Außerdem: Führen eines Anlagenbuchs, in dem alle Prüfungen, Wartungen und Kältemittelbefüllungen dokumentiert werden. Verstoß: Bußgeld bis 50.000 €.

Lohnt sich ein Wartungsvertrag für die Wärmepumpe?+

Bei neuen Anlagen (erste 5 Jahre): meist nicht nötig – gesetzliche F-Gase-Prüfung plus Eigenleistung reicht. Bei älteren Anlagen (über 10 Jahre) oder wenn keine Eigenleistung gewünscht: Ein Wartungsvertrag für 150–400 €/Jahr ist sinnvoll. Er umfasst Full-Service, Notfallhotline und priorisierten Techniker-Einsatz.

Was bedeutet es wenn meine Wärmepumpe taktiert?+

Takten bedeutet: Die WP schaltet häufig ein und aus – oft mehrmals pro Stunde. Das schadet dem Kompressor, senkt die JAZ und ist ein Hinweis auf Überdimensionierung oder falschen Pufferspeicher. Lösung: Pufferspeicher vergrößern, Regelungsparameter anpassen (Fachbetrieb), in Extremfällen kleinere WP einbauen. Normales Takten: 3–6 Starts pro Stunde ist akzeptabel.

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