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Klimaanlage Förderung 2026: BEG, BAFA und Steuerabzug – was wird bezuschusst?

Nicht jede Klimaanlage ist förderfähig – aber wenn die Bedingungen stimmen, können Sie bis zu 15 % der Investitionskosten zurückbekommen. Der Schlüssel liegt in der Heizfunktion: Eine Split-Klimaanlage, die nachweislich auch zum Heizen eingesetzt wird, gilt als Luft-Luft-Wärmepumpe und ist damit förderfähig im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

 

⚠ Wichtiger Hinweis

Förderanträge müssen IMMER vor Auftragserteilung und Baubeginn gestellt werden. Rückwirkende Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Angaben in diesem Ratgeber entsprechen dem Stand März 2026. Förderkonditionen können sich ändern – aktuelle Infos: bafa.de und kfw.de.

 

Welche Klimaanlagen sind förderfähig?

Die entscheidende Voraussetzung ist der Einsatz als Wärmepumpe zum Heizen. Konkret müssen folgende technische Anforderungen erfüllt sein:

Anforderung

Mindestwert BEG EM

Hinweis

Systemtyp

Luft-Luft-Wärmepumpe (Split mit Heizfunktion)

Reine Kühlgeräte nicht förderfähig

SCOP (Heizwirkungsgrad saisonal)

≥ 3,5 (Klimazone gemäßigt)

Nach EN 14825

Kältemittel

GWP < 2.500

R32 und R410A erfüllen dies

Installation

F-Gase-zertifizierter Fachbetrieb

Pflicht für Förderanerkennung

Energieeffizienz-Experte

BEG-listierter Experte erforderlich

Bestätigt die Maßnahme

 

Förderhöhe und Programme im Überblick

Programm

Förderart

Förderhöhe

Antragsweg

BEG EM Grundförderung

Zuschuss

15 % der förderfähigen Kosten

BAFA online, vor Auftrag

BEG EM + iSFP-Bonus

Zuschuss

20 % (5 % Bonus für Sanierungsfahrplan)

BAFA online + Energieberater

KfW 261 (Einzelmaßnahme)

Zinsgünstiger Kredit

Bis 60.000 € pro WE

KfW-Bank

§ 35c EStG (Steuerabzug)

Steuererstattung

20 % über 3 Jahre (alternativ zur BEG)

Finanzamt

Max. förderfähige Kosten

30.000 € pro Wohneinheit

Gilt für BEG EM

 

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Förderung

1.    BEG-Energieeffizienz-Experten beauftragen: Liste auf beg.bafa.de – der Experte prüft ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.

2.    Antrag beim BAFA stellen: Online auf bafa.de – BEVOR Sie den Handwerksbetrieb beauftragen. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail.

3.    Fachbetrieb beauftragen: Erst nach BAFA-Bestätigung den F-Gase-zertifizierten Klimatechnikbetrieb beauftragen.

4.    Installation durchführen lassen: Fachbetrieb installiert und stellt Fachunternehmerbestätigung aus.

5.    Verwendungsnachweis einreichen: Rechnung + Fachunternehmerbestätigung + Bestätigung des Energieeffizienz-Experten an BAFA.

6.    Auszahlung: Zuschuss wird ausgezahlt – typisch 4–10 Wochen nach vollständiger Einreichung.

 

Rechenbeispiel: Förderung für eine Klimaanlage

Position

Betrag

Gerät Samsung RAC 3,5 kW

1.100 €

Installation Fachbetrieb

700 €

Energieeffizienz-Experte

400 €

Gesamtkosten

2.200 €

BEG EM Förderung (15 %)

– 330 €

Effektive Kosten nach Förderung

1.870 €

 

Mit iSFP-Bonus (20 %) würde die Förderung 440 € betragen – effektive Kosten dann 1.760 €. Der Energieberater-Kostenanteil wird durch die höhere Förderquote in den meisten Fällen mehr als ausgeglichen.

Ratgeber: Klimaanlage heizen und kühlen – Luft-Luft-Wärmepumpe

Alle Klimaanlagen im TGA-Shop

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Häufige Fragen – Klimaanlage Förderung 2026

Welche Klimaanlagen werden 2026 gefördert?+

Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion (Luft-Luft-Wärmepumpen), die SCOP ≥ 3,5 erreichen und von einem F-Gase-zertifizierten Fachbetrieb installiert werden. Reine Kühlgeräte ohne Heizfunktion sind NICHT förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung für eine Klimaanlage?+

BEG EM Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 €/WE). Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): 20 %. Beispiel: 2.000 € Gesamtkosten → 300 € Förderung (15 %) oder 400 € (20 %).

Wann muss ich den Förderantrag stellen?+

Vor der Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb. Erst nach Erhalt der BAFA-Bestätigung darf der Fachbetrieb beauftragt werden. Rückwirkende Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Brauche ich einen Energieberater für die Klimaanlagen-Förderung?+

Ja – ein BEG-listierter Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend. Er bestätigt die technische Eignung der Maßnahme und stellt nach Einbau die erforderliche Bestätigung aus. Die Kosten (ca. 300–500 €) werden durch die höhere Förderquote beim iSFP meist ausgeglichen.

Kann ich BEG-Förderung und Steuerabzug kombinieren?+

Nein – BEG-Zuschuss (BAFA) und Steuerabzug nach § 35c EStG schließen sich gegenseitig aus. Wählen Sie vor dem Antrag bewusst einen der beiden Wege. Bei höheren Einkommensteuersätzen kann § 35c attraktiver sein.

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