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Produktinformationen "Wolf Umrüstsatz Flüssiggas auf Erdgas LL für GG-2E-S18/24 8601297"
Wolf Umrüstsatz Flüssiggas auf Erdgas LL für GG-2E-S18/24
Einleitung
Der Wolf Umrüstsatz Flüssiggas auf Erdgas LL für GG-2E-S18/24 ermöglicht die Umrüstung des betreffenden Wolf Brennersatzes von Flüssiggasbetrieb auf Erdgas LL. Dieses Zubehörteil ist ein herstellerkonformes Umrüstset der WOLF GmbH und dient dazu, das bestehende Gerät an die Betriebsvoraussetzungen von Erdgas LL anzupassen. Wolf steht für hohe Produktqualität und Kompatibilität, weshalb der Umrüstsatz eine zuverlässige Lösung für Betreiber und Fachhandwerker bietet.
Vorteile und Besonderheiten
- Herstellerkonforme Umrüstung von Flüssiggas auf Erdgas LL durch Wolf zugelassene Komponenten
- Erhaltung der Gerätesicherheit und Einhaltung der Herstellerhinweise
- Praktischer Lieferumfang mit allen erforderlichen Bauteilen für die Umrüstung
- Geeignet für den spezifischen Gerätetyp GG-2E-S18/24, dadurch passgenau und montagefreundlich
- Empfehlung zur Durchführung durch qualifizierte Fachhandwerker zur Gewährleistung der Betriebssicherheit
Technische Details
Der Umrüstsatz ist als spezifisches Ersatz- und Zubehörteil für das Modell GG-2E-S18/24 deklariert (Artikelnummer 8601297, EAN 4045013042964) und enthält Werkstoffe und Komponenten in Wolf-typischer Fertigungsqualität. Die Teile sind auf die Anforderungen eines Erdgas LL-Betriebs abgestimmt. Es werden keine zusätzlichen, vom Hersteller nicht vorgesehenen Anpassungen empfohlen. Technische Daten wie Düsenwerte, Einstellwerte oder Gasdrücke sind herstellerspezifisch und sind der zugehörigen Montage- und Betriebsanleitung des Geräts sowie den Vorgaben von Wolf zu entnehmen.
Anwendung und Einsatzbereiche
Der Umrüstsatz kommt zum Einsatz, wenn ein GG-2E-S18/24 ursprünglich für Flüssiggas (LPG) konfiguriert wurde und auf den Betrieb mit Erdgas LL umgestellt werden soll. Typische Einsatzbereiche sind Heizanlagen in Wohn- und kleineren Gewerbeobjekten, in denen ein Wechsel der Gasart erforderlich wird. Die Umrüstung umfasst den Austausch bzw. die Anpassung von gas- und brennwertrelevanten Komponenten sowie die anschließende Funktions- und Dichtheitsprüfung. Die tatsächliche Montage und Inbetriebnahme muss durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen und die lokalen Vorschriften sowie die Wolf-Anleitungen müssen eingehalten werden.
Lieferumfang
Im Lieferumfang ist der Wolf Umrüstsatz Flüssiggas auf Erdgas LL für GG-2E-S18/24 enthalten. Die Lieferung umfasst alle herstellerseitig vorgesehenen Komponenten für die Umrüstung. Detaillierte Auflistungen einzelner Teile und Hinweise zur Reihenfolge der Montage sind der beiliegenden Dokumentation bzw. den Wolf-Serviceunterlagen zu entnehmen. Sonstiges Zubehör, Werkzeuge oder Verbrauchsmaterialien für die Montage sind nicht Bestandteil des Satzes, sofern nicht ausdrücklich genannt.
Fazit
Der Wolf Umrüstsatz Flüssiggas auf Erdgas LL für GG-2E-S18/24 ist eine zweckmäßige, herstellerkompatible Lösung, um das betreffende Gerät sicher und normgerecht auf Erdgas LL umzustellen. Wolf empfiehlt die Durchführung durch qualifizierte Fachhandwerker, um die Betriebs- und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Für Betreiber bietet der Umrüstsatz eine klare und sichere Option, die Inbetriebnahme an geänderte Gasarten anzupassen, ohne das Gerät austauschen zu müssen.
Sicherheitshinweise
WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Die Installation von Elektrogeräten mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V), "nicht-steckerfertigen Geräten" ist von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen. Bei Erstinstallation eines Geräts mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist zudem die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Bitte kontaktieren Sie unser Fachberater-Team bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung!
Produktdetails
| Hersteller: | Wolf |
| Bezeichnung: | Umrüstsatz Flüssiggas - Erdgas LL |
| Artikelnummer: | 8601297 |
| EAN: | 4045013042964 |
Hersteller
WOLF GmbH
Industriestraße 1
84048 Mainburg
https://www.wolf.eu/de-de
FAQ: Umrüstsatz Flüssiggas auf Erdgas LL für GG-2...
Wofür wird der Umrüstsatz verwendet?
Der Umrüstsatz dient zur Umrüstung eines GG-2E-S18/24 von Flüssiggasbetrieb auf Erdgas LL. Er enthält die herstellerseitig vorgesehenen Komponenten für diese Anpassung.
Kann die Umrüstung vom Betreiber selbst durchgeführt werden?
Die Installation sollte durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. Eine fachgerechte Montage und Prüfung ist notwendig, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Welche technischen Daten muss ich vor der Umrüstung beachten?
Wesentliche Einstellwerte wie Düsen- und Gasdruckangaben sind herstellerspezifisch und der Wolf-Dokumentation zu entnehmen. Nutzen Sie die Montageanleitung und technische Unterlagen von Wolf.
Ist der Umrüstsatz mit anderen Modellreihen kompatibel?
Der Satz ist für das Modell GG-2E-S18/24 spezifiziert. Kompatibilität mit anderen Modellen ist nicht gewährleistet; prüfen Sie die Herstellerangaben oder kontaktieren Sie den Wolf-Support.
Welche Wartungsanforderungen gelten nach der Umrüstung?
Nach der Umrüstung sind die üblichen Inspektions- und Wartungsintervalle des Geräts einzuhalten. Achten Sie auf Dichtheitsprüfung und Funktionskontrollen nach Abschluss der Arbeiten.
Gibt es Fördermöglichkeiten oder rechtliche Vorgaben bei Gasumrüstung?
Förderungen und rechtliche Vorgaben variieren regional. Empfohlen wird die Absprache mit dem Fachhandwerker und die Prüfung lokaler Förderprogramme sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.