Wärmepumpen-Förderung 2026: Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung sichern!
Seit dem 01.01.2024 gilt die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Auch 2025 und 2026 profitieren Eigentümer beim Umstieg auf eine Wärmepumpe von attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten.
Wer jetzt in eine Wärmepumpe investiert, kann sich aktuell eine staatliche Förderung von bis zu 70% der Investitionskosten sichern.
Wer erhält die Wärmepumpen-Förderung?
Die Heizungsförderung richtet sich ausschließlich an Immobilieneigentümer. Mieter oder Pächter können keine Anträge stellen – berechtigt sind Vermieter sowie selbstnutzende Eigentümer.
Wichtig: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich vor Beginn der Maßnahme über die KfW. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Welche Heizsysteme werden gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien:
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Luft-Wasser-Wärmepumpen
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Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme)
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Wasser-Wasser-Wärmepumpen
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Abwasser-Wärmepumpen
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Biomasseheizungen mit Emissionsbonus
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H2-Ready-Heizungen (nur Mehrkosten der Wasserstofffähigkeit)
Klassische Öl- oder Gasheizungen sind nicht mehr förderfähig.
So setzt sich die Wärmepumpen-Förderung zusammen
- Grundförderung 30 %: Für den Umstieg auf erneuerbare Energien erhalten Eigentümer einen Basiszuschuss von 30 %.
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Effizienz-Bonus +5 %: Wer eine Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln nutzt oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme einsetzt, erhält zusätzliche 5 % Förderung.
Geschwindigkeitsbonus +20 %: Dieser Bonus wird ab 2029 schrittweise reduziert. Beim Austausch alter Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen (mindestens 20 Jahre alt) erhalten selbstnutzende Eigentümer einen Bonus von 20 %.
Einkommensbonus +30 %: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € erhalten zusätzlich 30 % Förderung, sofern sie die Immobilie selbst bewohnen.
Alle Boni sind kombinierbar – jedoch maximal bis 70 % Gesamtförderung.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
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Bis zu 30.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit
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Im Mehrfamilienhaus zusätzliche Staffelungen je Wohnung
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Ergänzungsdarlehen bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
Selbstnutzende Eigentümer mit einem Einkommen bis 90.000 € profitieren von besonders günstigen Kreditkonditionen.
Voraussetzungen:
✔ Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung
✔ Geplanter Umsetzungszeitpunkt
✔ Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Eine nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen.
Förderausblick 2026 – Jetzt Planungssicherheit sichern
Für 2026 sind politische Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geplant. Wie sich diese Änderungen auf die Förderlandschaft auswirken, ist aktuell noch offen.
Wer heute plant, profitiert von:
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planbaren Zuschüssen
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klaren Fördersätzen
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maximaler Förderquote
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gesicherter Finanzierung
Hinweis: Die Bundesregierung plant, das Heizungsgesetz (GEG) durch ein neues "Gebäudemodernisierungsgesetz" abzulösen. Der Zeitplan sieht erste Eckpunkte bis Ende Januar und einen Kabinettsbeschluss für Ende Februar 2026 vor. Da die künftige Ausgestaltung der Fördermittel ungewiss ist, raten wir: Nutzen Sie die aktuelle Planungssicherheit und starten Sie Ihr Projekt jetzt, um sich die feststehenden Zuschüsse zu sichern.