Wärmepumpen-Förderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Heizung sichern
Seit dem 21.07.2026 gelten neue, überarbeitete Regeln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Damit hat die KfW ihre Förderrichtlinie reformiert – mit spürbaren Auswirkungen auf Fördersätze, Boni und förderfähige Kosten. Wer jetzt plant, sollte die neuen Konditionen kennen, um seine Wärmepumpe optimal zu fördern.
Eigentümer aus Vrees, Werlte und dem gesamten Emsland/Cloppenburg profitieren beim Umstieg auf eine Wärmepumpe weiterhin von einer staatlichen Förderung von bis zu 80 % der Investitionskosten – abhängig vom Haushaltseinkommen. Im Regelfall liegt die maximale Förderquote bei 70 %.
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Wichtig: Anträge, die bis zum 20.07.2026 vollständig gestellt wurden, laufen weiterhin nach den alten, teils günstigeren Konditionen. Für alle Anträge ab dem 21.07.2026 gelten die neuen Regeln. |
Wer erhält die Wärmepumpen-Förderung?
Die Heizungsförderung richtet sich ausschließlich an Immobilieneigentümer. Mieter oder Pächter können keine Anträge stellen – berechtigt sind Vermieter sowie selbstnutzende Eigentümer.
Wichtig: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich vor Beginn der Maßnahme über die KfW. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Welche Heizsysteme werden gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien:
● Luft-Wasser-Wärmepumpen
● Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme)
● Wasser-Wasser-Wärmepumpen
● Abwasser-Wärmepumpen
● Biomasseheizungen mit Emissionsbonus
● H2-Ready-Heizungen (nur Mehrkosten der Wasserstofffähigkeit)
Entscheidend ist eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Klassische Öl- oder Gasheizungen sind nicht mehr förderfähig.
So setzt sich die Wärmepumpen-Förderung 2026 zusammen
Mit der BEG-Reform zum 21.07.2026 hat sich die Zusammensetzung der Förderung spürbar verändert:
● Grundförderung 30 %: Für den Umstieg auf erneuerbare Energien erhalten Eigentümer weiterhin einen Basiszuschuss von 30 %.
● Klimageschwindigkeitsbonus bis zu 16 %: Beim Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung (mindestens 20 Jahre alt) erhalten selbstnutzende Eigentümer diesen Bonus – bislang 20 %, seit der Reform nur noch 16 %. Ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte und entfällt voraussichtlich ab dem 01.08.2028 vollständig. Wer jetzt handelt, sichert sich den noch höheren Bonus.
● Einkommensbonus, jetzt gestaffelt: 40 % bis 30.000 € Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
● Entfallen zum 21.07.2026: Der frühere Effizienzbonus (+5 % für natürliche Kältemittel oder Erd-, Wasser- und Abwasserwärme) wurde ersatzlos gestrichen, da diese Technik inzwischen Marktstandard ist.
Alle verbleibenden Boni sind kombinierbar – die Gesamtförderung ist regulär auf 70 % gedeckelt. Bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € ist der Deckel auf bis zu 80 % angehoben worden.
Förderregeln im Vergleich: alt vs. neu
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Punkt |
Alt (bis 20.07.2026) |
Neu (ab 21.07.2026) |
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Grundförderung |
30 % |
30 % (unverändert) |
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Effizienzbonus |
+5 % |
entfällt ersatzlos |
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Klimageschwindigkeits-bonus |
20 % |
sinkt auf 16 %, ab 01.02.2027 stufenweise weiter |
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Einkommensbonus |
pauschal 30 % bis 40.000 € |
gestaffelt: 40 % / 30 % / 10 % |
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Förderdeckel gesamt |
max. 70 % |
max. 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 % |
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Förderfähige Kosten (1. WE) |
30.000 € |
28.000 €, ab 01.02.2027 weiter sinkend |
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
● 28.000 € förderfähige Investitionskosten für die erste Wohneinheit (bis 20.07.2026 galten noch 30.000 €)
● Ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Höchstbetrag schrittweise weiter
● Im Mehrfamilienhaus gelten zusätzliche Staffelungen je Wohnung
● Ergänzungsdarlehen bis zu 120.000 € pro Wohneinheit möglich
Bei 80 % Förderquote und 28.000 € förderfähigen Kosten sind das in der Spitze 22.400 € Zuschuss.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem Einkommen bis 90.000 € profitieren zusätzlich von besonders günstigen Kreditkonditionen.
Voraussetzungen für die Antragstellung
✔ Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung
✔ Geplanter Umsetzungszeitpunkt
✔ Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Eine nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen.
Förderausblick: Was ab 2027 kommt
Die BEG-Reform ist Teil eines größeren gesetzlichen Wandels: Am 10.07.2026 haben Bundestag und Bundesrat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst und die Heizungswahl technologieoffener gestaltet.
Für die Förderung zeichnen sich weitere Änderungen ab:
● Ab 01.02.2027: Klimageschwindigkeitsbonus und Kostenhöchstbetrag sinken erstmals und danach halbjährlich weiter
● Ab Q1 2027: Ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % ist für Wärmepumpen geplant, die innerhalb der EU gefertigt werden
● Ab Q1 2027: Die Grundförderung soll von 30 % auf 15 % sinken
Wer heute plant, profitiert von:
● dem noch höheren Klimageschwindigkeitsbonus (16 % statt künftig weniger)
● dem noch höheren Kostenhöchstbetrag (28.000 € statt künftig weniger)
● klaren, bereits feststehenden Fördersätzen
● maximaler Planungssicherheit vor der nächsten Absenkungsstufe