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Verpackungsgesetz

Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle wichtige Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG) bereitstellen, die für uns als Unternehmen und für Sie als Endverbraucher von Bedeutung sind. Die Einhaltung dieses Gesetzes trägt wesentlich zum Umweltschutz bei und stellt sicher, dass Verpackungen verantwortungsvoll entsorgt und recycelt werden.

 

  • Pflichten der Hersteller und Vertreiber
    • Gemäß § 3 VerpackG sind Hersteller und Vertreiber von Verpackungen verpflichtet, diese bei einem dualen System zu lizenzieren. Dies stellt sicher, dass die Verpackungen nach Gebrauch durch ein flächendeckendes Sammel- und Recyclingsystem ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

  • Teilnahme am Dualen System
    • Wir sind stolz darauf, Teil eines dualen Systems zu sein, das sich der Rücknahme und Verwertung von Verpackungen widmet. Unsere Teilnahme garantiert, dass die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen nach ihrer Nutzung recycelt und die Materialien wieder in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden.

 

  • Kennzeichnung und Registrierung
    • Alle unsere Verpackungen sind gemäß § 9 VerpackG korrekt gekennzeichnet. Dies erleichtert die Identifikation und Zuordnung der Verpackungen zum jeweiligen Entsorgungssystem. Zudem sind wir als Hersteller im Verpackungsregister LUCID gemäß § 9 Absatz 2 VerpackG registriert. Diese Registrierung ist für alle Hersteller verpflichtend und sorgt für Transparenz und Kontrolle.

 

  • Ihre Rolle als Endverbraucher
    • Als Endverbraucher spielen Sie eine entscheidende Rolle im Recyclingprozess. Durch die ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung der Verpackungen können Sie aktiv zum Umweltschutz beitragen. Bitte achten Sie darauf, Verpackungen entsprechend der lokalen Entsorgungsvorschriften zu trennen und in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter zu geben.

 

  • Rücknahmepflichten
    • Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, gemäß § 15 VerpackG gebrauchte Verpackungen kostenlos zurückzugeben. Dies gilt insbesondere für Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen, die typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen.
      • Transportverpackungen
      • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
      • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
      • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
      • Mehrwegverpackungen

 

  • Umweltfreundliches Verpackungsdesign
    • Ein weiteres Ziel des VerpackG ist die Förderung von umweltfreundlichem Verpackungsdesign. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von recycelbaren Materialien zu erhöhen.

 

  • Weitere Informationen
    • Für detailliertere Informationen und bei Fragen zum Verpackungsgesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich auch direkt auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister www.verpackungsregister.org oder unserem Partner Landbell Deutschland informieren.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement im Umweltschutz!

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